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Aus: Ausgabe vom 08.02.2012, Seite 13 / Feuilleton

Über die Bürde der Caroline

Prinzessin Caroline von Monaco hat in ihrem Streit mit der deutschen Yellow Press am Dienstag eine Niederlage erlitten. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof sah in der Veröffentlichung eines Urlaubsfotos, das Caroline und ihren Mann Ernst August 2002 im Skiurlaub zeigt, keine Verletzung der Privatsphäre. Die Zeitschrift Frau im Spiegel hatte das Foto von der heute 55jährigen und ihrem Mann beim Urlaubsspaziergang im Schweizer Nobel-Skiort Sankt Moritz im Februar 2002 veröffentlicht. Das Bild begleitete einen Artikel über den schlechten Gesundheitszustand von Carolines Vater, Fürst Rainier, der 2005 starb. Die Prinzessin und Ernst August von Hannover waren wegen des Fotos zunächst vor den Bundesgerichtshof gezogen. Dieser entschied 2007, daß die Erkrankung des Fürsten von allgemeinem Interesse sei und damit einhergehend die Presse darüber berichten dürfe, wie Rainiers älteste Tochter währenddessen ihre Zeit verbringt. Eine Verfassungsbeschwerde Carolines gegen das Urteil wies das Bundesverfassungsgericht 2008 zurück. Daraufhin zogen die Prinzessin und der Prinz vor den Menschenrechtsgerichtshof. Sie reichten Beschwerde wegen der Verletzung von Artikel acht der Menschenrechtskonvention ein, der das Recht auf Privat- und Familienleben garantiert. Die Strasbourger Richter gaben der deutschen Justiz nun recht. Es sei »nicht unangemessen« gewesen, die Erkrankung von Fürst Rainier als zeitgeschichtliches Ereignis einzustufen.

(AFP/jW)

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