Aus: Ausgabe vom 08.02.2012, Seite 5 / Inland
Steuerhinterzieher müssen hinter Gitter
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat erstmals entschieden, daß bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muß. Der Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen.
(dapd/jW)
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