Aus: Ausgabe vom 09.02.2012, Seite 15 / Natur & Wissenschaft
Flucht ins Privatrecht
Der AStA der Technischen Universität (TU) Berlin ist über den Abchluß eines Kooperationsvertrags der Uni mit der BASF-SE nur kurz informiert worden und erhält auch keine Einsicht in diesen Vertrag. TU-Präsident Jörg Steinbach betonte, daß die Geheimhaltung ausschließlich auf Wunsch der BASF geschehe und eine Zuwiderhandlung einem Vertragsbruch gleichkäme. AStA-Referentin Elena Gußmann erklärte mit Verweis auf einen ähnlichen Vertrag, mit dem die Deutsche Bank kürzlich ein TU-Institut für Finanzwirtschaft »gekauft« habe: »Die Abhängigkeit der Lehre und Forschung vom Bedarf privater Unternehmen und des deutschen Wirtschaftsstandortes wird immer unmittelbarer.« Mit Verweis auf vergleichbare Vorgänge an der Uni Köln ergänzte Jana Küchler, AStA-Referentin für Bildungspolitik: »Die Uni tritt mit den Verträgen die Flucht ins Privatrecht an, um sich und die Unternehmen vor kritischen Fragen zu schützen.« (jW)
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vom 09.02.2012