Aus: Ausgabe vom 14.02.2012, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Leerverkauf: Paris hebt Verbot auf
Paris. Sechs Monate nach seinem Inkrafttreten ist das Verbot von hochspekulativen Leerverkäufen in Frankreich ausgelaufen. Das Verbot sei am Samstag aufgehoben worden, teilte die Finanzaufsicht AMF am Montag mit. Heftige Börsenturbulenzen hatten im August den Anstoß für das Verbot gegeben, dem sich mehrere europäische Länder anschlossen. Es galt in Frankreich für die an der Pariser Börse gehandelten Aktien von zehn Banken und Versicherungen, darunter die der Großbanken BNP und Société Générale. Im November hatte die AMF die Maßnahme um drei Monate verlängert.
Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten etwa auf fallende Kurse von Aktien, Währungen oder staatlichen Schuldpapieren. Das tun sie, indem sie sich Aktien leihen, sie weiterverkaufen und später zurückkaufen. Bei ungedeckten Leerverkäufen spekulieren Händler, ohne die Titel überhaupt zu besitzen.
(AFP/jW)
Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten etwa auf fallende Kurse von Aktien, Währungen oder staatlichen Schuldpapieren. Das tun sie, indem sie sich Aktien leihen, sie weiterverkaufen und später zurückkaufen. Bei ungedeckten Leerverkäufen spekulieren Händler, ohne die Titel überhaupt zu besitzen.
(AFP/jW)
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