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17.02.2012 / Feuilleton / Seite 12

Das gute Recht

Wiglaf Droste
Wenn aus Recht »gutes Recht« wird, weiß man, daß etwas faul ist. Ein Recht, beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung, ist etwas, von dem man eigenständig Gebrauch macht, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten. Beim »guten Recht« dagegen schwingt immer mit, daß man es zugestanden bekommt, von oben. »Gutes Recht« kann zugeteilt, also auch genauso entzogen werden.

In der FAZ vom 15. Februar schreibt Reinhard Müller über die polizeiliche Räumung des Stuttgarter ...

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