Aus: Ausgabe vom 24.02.2012, Seite 5 / Inland
Gericht splittet Piratenprozeß
Hamburg. Im Strafprozeß gegen zehn Somalier wegen eines Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes am Ostermontag 2010 hat die Große Strafkammer 3 des Landgerichts Hamburg am 77. Verhandlungstag beschlossen, das Verfahren gegen fünf Angeklagte abzutrennen. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dafür soll die Beweisaufnahme am nächsten Verhandlungstag geschlossen werden. Der Vorsitzende Richter führte aus, der besondere Beschleunigungsgrundsatz nach dem Jugendgerichtsgesetz und der Erziehungsgedanke erforderten nach einer Verhandlungsdauer von 14 Monaten einen schnellstmöglichen Abschluß für die zur Tatzeit jugendlichen bzw. heranwachsenden Angeklagten. Das Verfahren gegen zwei weitere Beteiligte könne ebenfalls abgetrennt werden, da eine weitere Beweisaufnahme keine Auswirkung haben dürfte.
(jW)
(jW)
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