Aus: Ausgabe vom 05.03.2012, Seite 5 / Inland
Verfassungsrichter bitten zur Kasse
Hamburg. Wer mit einer als aussichtslos eingestuften Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, soll nach dem Willen der Richter künftig eine Gebühr von bis zu 5000 Euro zahlen, berichtete am Sonntag vorab das Magazin Spiegel. Betroffen wäre demnach etwa ein Drittel der eingehenden Beschwerden. Am Donnerstag hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gesagt, das Gericht setze sich für eine entsprechende Gesetzesänderung ein und erhoffe sich davon »eine deutliche Entlastung«. Im Erfolgsfall solle die sogenannte Mutwillgebühr zurückgezahlt werden. (dapd/jW)
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