Aus: Ausgabe vom 06.03.2012, Seite 3 / Schwerpunkt
Tausende Seiten Akten – Einsicht verweigert
Auf insgesamt 15600 Seiten wurden Erkenntnisse vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz erfaßt, die die Verstrickungen hochrangiger Bediensteter aus Polizei, Justiz und Politik in ein kriminelles Netzwerk belegen sollen, welches sich im Freistaat der Korruption, Beteiligung an dubiosen Immobiliengeschäften und Mordanschlägen sowie Kinderprostitution schuldig gemacht haben soll.
Es lag in der politischen Verantwortung des damaligen sächsischen Innenministers und heutigen Bundesverteidigungsministers Thomas de Maizière, daß der Beobachtung der Organisierten Kriminalität in Sachsen durch den dortigen Verfassungsschutz keinerlei strafrechtliche Ermittlungen folgten. Auch der Landtag war nicht darüber informiert worden, daß der Verfassungsschutz offenbar bereits im zweiten Quartal 2005 Kenntnis vom sexuellen Mißbrauch hatte, der durch damalige Leipziger Staatsanwälte und Richter begangen worden sein soll.
Anfang der 90er Jahre sei es »einer zahlenmäßig nicht kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz und Polizei gelungen, ein regelrechtes Netzwerk aufzubauen, unter dessen Einfluß zumindest in einem regional begrenzten Bereich die Gewaltenteilung praktisch aufgehoben war«, hatte Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen Linksfraktion, 2007 konstatiert.
Einem im gleichen Jahr erstmals eingesetzten Untersuchungsausschuß des Landtages zum »Sachsensumpf« gelang es hingegen nicht, Licht ins Dunkel der mafiösen Netzwerke zu bringen, da die damalige Landesregierung aus CDU und SPD den Ausschußmitgliedern die Akteneinsicht weitestgehend verweigerte. Ein 2010 mit Beginn der neuen Legislaturperiode erneut eingesetzter Ausschuß arbeitet aktuell noch immer an der Aufklärung des Skandals. (mb)
Es lag in der politischen Verantwortung des damaligen sächsischen Innenministers und heutigen Bundesverteidigungsministers Thomas de Maizière, daß der Beobachtung der Organisierten Kriminalität in Sachsen durch den dortigen Verfassungsschutz keinerlei strafrechtliche Ermittlungen folgten. Auch der Landtag war nicht darüber informiert worden, daß der Verfassungsschutz offenbar bereits im zweiten Quartal 2005 Kenntnis vom sexuellen Mißbrauch hatte, der durch damalige Leipziger Staatsanwälte und Richter begangen worden sein soll.
Anfang der 90er Jahre sei es »einer zahlenmäßig nicht kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz und Polizei gelungen, ein regelrechtes Netzwerk aufzubauen, unter dessen Einfluß zumindest in einem regional begrenzten Bereich die Gewaltenteilung praktisch aufgehoben war«, hatte Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen Linksfraktion, 2007 konstatiert.
Einem im gleichen Jahr erstmals eingesetzten Untersuchungsausschuß des Landtages zum »Sachsensumpf« gelang es hingegen nicht, Licht ins Dunkel der mafiösen Netzwerke zu bringen, da die damalige Landesregierung aus CDU und SPD den Ausschußmitgliedern die Akteneinsicht weitestgehend verweigerte. Ein 2010 mit Beginn der neuen Legislaturperiode erneut eingesetzter Ausschuß arbeitet aktuell noch immer an der Aufklärung des Skandals. (mb)
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