Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.03.2012, Seite 5 / Inland

Lehrerin wegen Streiks verurteilt

Münster. Beamte in Deutschland dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das hat nach Angaben eines Gerichtssprechers der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Mittwoch entschieden. Hintergrund war die Arbeitsniederlegung einer Lehrerin im Februar 2009. Sie hatte an einem Warnstreik teilgenommen und dafür Unterricht ausfallen lassen. Das Land hatte daraufhin eine Geldbuße in Höhe von 1 500 Euro gegen sie verhängt. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte in einer Stellungnahme das Urteil und warf dem Gericht ein Verharren »in altem Denken« vor. »Das Gericht hat die Chance vertan, dem in der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte klar formulierten Menschenrecht auf Streik auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen«, bedauerte Ilse Schaad, die zuständige GEW-Sprecherin.

(dapd/jW)