Aus: Ausgabe vom 08.03.2012, Seite 2 / Inland
Schnüffeln in Daten des Betriebsrats untersagt
Düsseldorf. Die Computerdateien eines Betriebsrats dürfen einem Urteil des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts vom Mittwoch zufolge nicht vom Arbeitgeber abgerufen werden. Genauso wie schriftliche Unterlagen würden die Dateien vom Betriebsrat eigenverantwortlich verwaltet und seien durch die autonome Interessenwahrnehmung geprägt, urteilten die Richter. In dem konkreten Fall hatte das Unternehmen Bofrost anhand eines Schreibens vom Betriebsratslaufwerk einem Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug vorgeworfen und die vollständige Herausgabe der Dokumentenhistorie verlangt.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Ver.di macht Dampf
vom 08.03.2012 -
»Dieser Austausch ist für Politiker wichtig«
vom 08.03.2012 -
Straftaten von NPD-Funktionären aufgelistet
vom 08.03.2012 -
Kupferrausch in der Lausitz
vom 08.03.2012 -
Widerstand gegen Eckert&Ziegler
vom 08.03.2012 -
Tagelöhnerei befürchtet
vom 08.03.2012 -
»Friedrich verhält sich herzlos und kinderfeindlich«
vom 08.03.2012