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Aus: Ausgabe vom 10.03.2012, Seite 16 / Aktion

Netzfischer dringend gesucht

Mit Online-Probeabos das Aktionsschiff stärker in Fahrt bringen
Es ist beim Zeitungslesen wie im Leben: Die einen haben mehr sinnlich-konkrete Vorlieben, andere eher virtuelle. Die aktuelle Aktion ist uns allerdings zu printlastig. Dabei ist die Zahl der jW-Onlinenutzer höher als die der Leserinnen und Leser unserer gedruckten Ausgabe. Von den zu diesem Zeitpunkt erreichten 1326 Probeabonnenten wurde aber nur ein kleiner Teil für ein Online-Probeabo gewonnen. Das sollten wir schleunigst ändern.

Gerade in der zweiten Kampagnenetappe könnte unser Aktionsschiff dadurch noch viel stärker Fahrt aufnehmen. Nun gewinnt man potentielle Onlineprobeabonnenten am besten über das Internet und am einfachsten über die Möglichkeiten, die ein eigenes jW-Onlineabo bietet. Unsere User per Abonnement sind hier also als erste gefragt. Aber auch Printleser sollten sich überlegen, ob sie nicht selbst erst ein Onlineabo schalten, um dann andere zu erreichen. Schließlich bietet es auch als Ergänzung zum Printabo oder zum Kioskkauf zahlreiche Vorteile: Nutzung des jW-Archivs, Möglichkeit des E-Mail-Abos im Text- oder ­HTML-Format, sofortige Verfügbarkeit aller Artikel und Recherchewerkzeuge, Verwaltung eigener Lesezeichen u. a. m.

Vielleicht kommt so mancher Printleser bzw. jW-Free-User so zu einem doppelten Genuß: Sie oder er lernt die Vorzüge des Onlineabos schätzen und gewinnt zugleich neue Leserinnen und Leser. Gern würden wir recht bald den ersten Online-7er in unsere Verlosungsliste aufnehmen. In dieser Woche können wir in die Liste der Teilnehmer an der Verlosung der Miniabos der Bibliothek des Widerstands allerdings wieder nur Gewinner von Printprobeabonnenten eintragen: Bernhard aus Weilheim, Bernd aus Leipzig und Jörg aus Bielefeld. Am Verlosungstag zum Abschluß dieser Kampagne ist das Online-Segment dann sicher vertreten. Übrigens: Auch wer in der ersten Kampagnenhälfte seine 7er-Liste noch nicht auffüllen konnte, behält bis zum Ende der Aktion die Chance zur Vervollständigung.
Aktionsbüro
www.jungewelt.de/aktion7

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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