Aus: Ausgabe vom 17.03.2012, Seite 4 / Inland
Castorgegner will Urteil anfechten
Lüneburg. Gegen das Urteil wegen des Aufrufs zum sogenannten Castor-Schottern will ein 51 jähriger Tübinger Berufung einlegen. Er war am Donnerstag vom Amtsgericht Lüneburg zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt worden. Gotthilf L. wolle das Urteil anfechten, teilte eine Sprecherin der Kampagne »Castor? Schottern!« am Freitag mit. Vor Gericht hatte der 51 jährige zugegeben, im Oktober 2010 einen öffentlichen Aufruf zur Untergrabung der Castor-Bahnstrecke im Wendland unterzeichnet zu haben. Damit habe er lediglich seine Solidarität mit der Ak-tion zeigen wollen, betonte er. Wegen der geringen Höhe der Strafe muß die nächste Instanz die Berufung nicht annehmen. L. war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Landtagskandidat der Linkspartei in Baden-Württemberg. Vor Prozeßbeginn hatte er die Einstellung des Verfahren gegen eine Zahlung von 100 Euro abgelehnt.
(dapd/jW)
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