Aus: Ausgabe vom 19.03.2012, Seite 4 / Inland
Ehegattensplitting nur für Heteros
Berlin/Hamburg. Nach dem Willen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sollen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften zunächst nicht in den Genuß des Ehegattensplittings kommen können. Wie der Spiegel berichtet, formulierte der CDU-Politiker vergangene Woche bei der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern seinen Vorbehalt gegen die Regelung.
Damit wendet sich Schäuble gegen eine Vereinbarung, auf die sich die für Steuern zuständigen Spitzenbeamten der Länder und der obersten Finanzbehörden des Bundes Anfang März geeinigt hatten. Danach hätten Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften einstweilen Ehegattensplitting geltend machen können, bis das Bundesverfassungsgericht die Frage endgültig entschieden hat. (jW/dapd)
Damit wendet sich Schäuble gegen eine Vereinbarung, auf die sich die für Steuern zuständigen Spitzenbeamten der Länder und der obersten Finanzbehörden des Bundes Anfang März geeinigt hatten. Danach hätten Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften einstweilen Ehegattensplitting geltend machen können, bis das Bundesverfassungsgericht die Frage endgültig entschieden hat. (jW/dapd)
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