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20.03.2012 / Inland / Seite 5

Verschleierung ganz legal

Transparenzregeln bei Parteispenden werden systematisch ausgehebelt

Ralf Wurzbacher
Über Transparenz entscheidet bisweilen nur ein Cent. Wer als Privatperson, Unternehmen oder Lobbyverband einer politischen Partei auf einen Schlag 50000 Euro spendet, muß sich bis auf weiteres nicht sorgen, behelligt zu werden. Bei einem Cent mehr ist es aus mit dem Versteckspiel. Zuwendungen über 50000 Euro unterliegen der umgehenden Veröffentlichungspflicht und werden unverzüglich auf der Homepage des Bundestags bekanntgemacht – mit Anschrift. Spendensumme u...

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