Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 21.03.2012, Seite 5 / Inland

Haftstrafe für Jobcenter-Anzünder

Wuppertal. Das Landgericht Wuppertal hat einen Mann wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte bleibt wegen Fluchtgefahr bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils in Untersuchungshaft. Ihm wird zu Last gelegt, am 1. September 2011 den Flur im Wartebereich des Wuppertaler Jobcenters Üllendahl in Brand gesetzt zu haben (siehe jW vom Dienstag). Damit folgt Richter Jochen Kötter der Staatsanwaltschaft in der Begründung und im Strafmaß. Zwar räumte das Gericht ein, daß es sich bei dem brennenden Teppich in der vierten Etage des Jobcenters um einen Kleinbrand handelte, bei dem konkrete Lebensgefahr weder vorlag noch beabsichtigt war. Desweiteren sei dem Angeklagten zu Gute zu halten, mit Ort und Zeitpunkt, sowie der konkrete Art der Brandlegung und der Aufforderung zur Evakuierung die Gefährdung gering gehalten zu haben. Dennoch habe er sie »billigend in Kauf genommen«, weshalb die Tat nicht als »minderschwerer Fall« betrachtet werden könne. Das Jobcenter hatte dem Angeklagten vor der Tat rechtswidrig Leistungen gekürzt. Das Landgericht berücksichtigte diese Umstände im Strafprozeß jedoch nicht.

(jW)