Gegründet 1947 Donnerstag, 23. Januar 2025, Nr. 19
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben

Mauerschütze verurteilt

Gefängnis für Schüsse auf DDR-Grenzsoldaten

Erstmals sind am Dienstag zwei Männer wegen Schüssen von Westberliner Seite auf zwei DDR-Grenzsoldaten verurteilt worden. Die 32. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts verhängte über den heute 70jährigen Günter D. insgesamt 13 Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen heimtückischer Mordversuche. In das Urteil wurde eine elfjährige Strafe wegen Schüssen auf zwei bayerische Polizisten einbezogen. Wegen Beihilfe wurde der heute 61jährige Manfred G. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Günter D. hatte am 9. Juli 1970 nachts an der Mauer bei Klein-Glienicke mit einer Maschinenpistole auf eine Trabant- Streife geschossen. Beide Grenzsoldaten blieben unverletzt. Der Trabant wies vier Einschläge auf. Manfred G. hatte mit einer Stablampe die nächtliche Szene ausgeleuchtet, damit der Schütze besser zielen konnte. Die Strafkammer ging davon aus, daß die Grenzsoldaten in dem ruhigen Grenzabschnitt bei dem plötzlichen Überfall arg- und wehrlos waren.

Der Mauerschütze hat ein bewegtes Leben vor und nach dem Anschlag auf die Grenzsoldaten geführt. Wegen Boykotthetze verurteilte ihn das Bezirksgericht Leipzig 1952 zu neun Jahren Zuchthaus. Nach seiner Entlassung nach Westberlin trat er in die NPD und die Freiwillige Polizeireserve ein. Nach seiner Übersiedlung nach München wurde er wegen illegalen Waffenbesitzes gesucht. Als der Haftbefehl vollstreckt werden sollte, schoß er auf einen Polizisten und traf dreimal. Nach jahrelanger Flucht wurde er von einem Sondereinsatzkommando aufgespürt. Wieder griff er zur Waffe und traf einen Polizisten viermal. Für die beiden Straftaten wurde er zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

(ddpADN/jW)