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Aus: Ausgabe vom 05.04.2012, Seite 4 / Inland

Verfassungsklage abgelehnt

Karlsruhe. Der Entschädigungsfonds von Bund, Ländern und Kirchen für ehemalige Heimkinder in Westdeutschland bleibt unverändert in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen gegen verschiedene Regelungen des »Fonds Heimerziehung«. In seiner Beschwerde macht der Kläger geltend, er sei durch die Behandlung in seinen Grund- und Menschenrechten verletzt worden. Die Regelungen des Fonds seien nicht ausreichend. Er argumentiert, die öffentliche Hand sei verpflichtet, wegen der Grundrechtsverletzungen, die ehemaligen Heimkindern zugefügt worden seien, zusätzliche Entschädigungen zu gewähren.

(dapd/jW)