Aus: Ausgabe vom 12.04.2012, Seite 4 / Inland
Kein Elterngeld für Pflegefamilien
Essen. Pflegeeltern haben normalerweise keinen Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Landessozialgericht in Essen in einem am Mittwoch verbreiteten Urteil entschieden. Geklagt hatte eine Frau aus Velbert (Kreis Mettmann), die im November 2007 ein Kind in Vollzeitpflege genommen hatte. Sie hatte unter anderem geltend gemacht, daß sie ihre Berufstätigkeit aufgegeben hatte, um ihr Pflegekind zu betreuen. Die Essener Richter entschieden jedoch, ein Anspruch auf Elterngeld für nichtleibliche Kinder bestehe nur dann, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliege. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundessozialgericht möglich. (dapd/jW)
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