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Aus: Ausgabe vom 21.04.2012, Seite 4 / Inland

Anklage wegen PKK-Mitgliedschaft

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der verbotenen »Arbeiterpartei Kurdistans« (PKK) erhoben. Es handle sich um zwei 28 und 29 Jahre alte türkische Staatsbürger, wie die Strafverfolgungsbehörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als »ausländische terroristische Vereinigung« ein. Die beiden Beschuldigten hätten vor allem die Aufgabe gehabt, in Deutschland Jugendliche für den Guerillakampf zu rekrutieren sowie Geld und Ausweispapiere für deren Reisen zur PKK in den Nordirak zu beschaffen.

(dapd/jW)

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