Aus: Ausgabe vom 25.04.2012, Seite 4 / Inland
Armenier darf zurückkehren
Göttingen. Ein Ende März abgeschobener Armenier darf nach Deutschland zurückkehren. Ein auf Anregung des Göttinger Verwaltungsgerichts geschlossener Vergleich sehe vor, daß der Mann kurzfristig zu seiner Eheschließung wieder einreisen dürfe, teilte Rechtsanwältin Silke Schäfer am Dienstag mit. Nach der standesamtlichen Hochzeit erhalte er eine Aufenthaltserlaubnis.
Der Mann war auf seiner Arbeitsstelle verhaftet und abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht einem Eilantrag gegen die Abschiebung stattgegeben hatte. Nach Darstellung des Landkreises ging die Gerichtsentscheidung kurz vor dem Start des Flugzeugs ein, die Abschiebung habe deshalb nicht mehr gestoppt werden können.
(dapd/jW)
Der Mann war auf seiner Arbeitsstelle verhaftet und abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht einem Eilantrag gegen die Abschiebung stattgegeben hatte. Nach Darstellung des Landkreises ging die Gerichtsentscheidung kurz vor dem Start des Flugzeugs ein, die Abschiebung habe deshalb nicht mehr gestoppt werden können.
(dapd/jW)
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