Aus: Ausgabe vom 26.04.2012, Seite 5 / Inland
Verbot von Protesten gegen Exstraftäter
Magdeburg. Die regelmäßigen Proteste gegen den Aufenthalt von zwei aus der Sicherungsverwahrung entlassenen ehemaligen Sexualstraftätern in Insel bei Stendal sind gerichtlich verboten worden. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigte am Mittwoch in Magdeburg nach eigenen Angaben eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Versammlungen vor dem Wohnhaus der beiden Männer gefährdeten die öffentliche Sicherheit, da ihnen ihr Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit allein durch die Belagerung des Hauses faktisch verwehrt werde, hieß es zur Begründung. Bereits seit längerem gibt es in dem Ort mit seinen rund 400 Einwohnern Proteste gegen den Aufenthalt der Ende 2010 aus der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg entlassenen Männer.
(dapd/jW)
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