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Aus: Ausgabe vom 26.04.2012, Seite 1 / Inland

Extremismusklausel rechtswidrig

Dresden. Die sogenannte Extremismusklausel zur Gewährung von Fördergeld für Vereine ist laut einem ersten Gerichtsurteil rechtswidrig. Sie sei in weiten Teilen nicht ausreichend bestimmt, urteilte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Dresden und gab damit als erstes deutsches Gericht der Klage eines Vereins gegen die Klausel statt. Gegen die Bestimmung vorgegangen war das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Pirna (Akubiz), die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden war. Die Klage richtete sich gegen den Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, der vor Ort für die Auszahlung von Fördergeld des Bundes zuständig ist. Der Verein weigerte sich, die Erklärung zur Demokratietreue als Bedingung für den Empfang von Fördergeld zu unterschreiben. (dapd/jW)

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