Aus: Ausgabe vom 26.04.2012, Seite 1 / Inland
Extremismusklausel rechtswidrig
Dresden. Die sogenannte Extremismusklausel zur Gewährung von Fördergeld für Vereine ist laut einem ersten Gerichtsurteil rechtswidrig. Sie sei in weiten Teilen nicht ausreichend bestimmt, urteilte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Dresden und gab damit als erstes deutsches Gericht der Klage eines Vereins gegen die Klausel statt. Gegen die Bestimmung vorgegangen war das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Pirna (Akubiz), die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden war. Die Klage richtete sich gegen den Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, der vor Ort für die Auszahlung von Fördergeld des Bundes zuständig ist. Der Verein weigerte sich, die Erklärung zur Demokratietreue als Bedingung für den Empfang von Fördergeld zu unterschreiben. (dapd/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Endlagergespräche kommen nicht voran
vom 26.04.2012 -
Bund der Kürzungswilligen
vom 26.04.2012 -
Bayerische Behörden haben versagt
vom 26.04.2012 -
Berlin braucht Grips
vom 26.04.2012 -
»Wir hoffen, daß politischer Druck entsteht«
vom 26.04.2012 -
Erfolgreicher Arbeitskampf
vom 26.04.2012 -
Signal für Karlsruhe
vom 26.04.2012