Aus: Ausgabe vom 30.04.2012, Seite 12 / Feuilleton
Keine Kunst
Goldschmiede und Schmuckdesigner haben keinen Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung. Die Arbeit als Goldschmied stelle in der historischen Entwicklung keine künstlerische, sondern eine handwerkliche Tätigkeit dar, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main. Die Richter wiesen damit die Klage einer Goldschmiedin und Schmuckgestalterin ab, die argumentiert hatte, daß von ihr gestaltete Schmuckgegenstände bereits in zahlreichen Kunstausstellungen gezeigt worden waren.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Nachschlag
vom 30.04.2012 -
Vorschlag
vom 30.04.2012 -
Erster Mai
vom 30.04.2012 -
Riesenrad und Achterbahn
vom 30.04.2012 -
Musik zur Unzeit. Pass auf dein Herz auf
vom 30.04.2012 -
Der rechte Arm, Sie wissen schon
vom 30.04.2012