Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 03.05.2012, Seite 3 / Schwerpunkt

Versammlungsfreiheit eingeschränkt

jW dokumentiert Auszüge einer Erklärung des Komitees für Grundrechte und Demokratie:

Die Demonstrationsbeobachtungsgruppe Berlin des Komitees für Grundrechte und Demokratie hat gemeinsam mit weiteren Gruppen zahlreiche Versammlungen mit jeweils rund 30 Beobachtern am 30. April und 1. Mai 2012 in Berlin begleitet. (...) Bei allen Versammlungen haben fast durchgehend rigide Einlaßkontrollen stattgefunden, die das Recht auf ungehinderten Zugang zu einer Versammlung verletzten. Sowohl auf der Vorabend-Demonstra­tion in Berlin-Wedding als auch auf der »Revolutionären 1.-Mai-Demonstration« hat die Polizei die Versammlungsteilnehmer entlang der Demonstrationsroute von Kamerawagen und mit Handkameras anlaßunabhängig und demonstrativ gefilmt. Die Berliner Polizeieinheiten trugen eine individuelle Kennzeichnung, womit eine jahrzehntealte Forderung von Bürgerrechtsgruppen endlich umgesetzt worden war. Corinna Genschel vom Grundrechtekomitee hebt jedoch hervor: »Insbesondere die martialisch auftretenden Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten waren ohne jegliche Erkennungsmerkmale auf ihren Uniformen nicht identifizierbar. Und die Kennzeichnung nutzt nur wenig, wenn die eingesetzten Polizeieinheiten der Bundespolizei und aus anderen Bundesländern darüber nicht verfügen. (…)

Zudem hat die Polizei alle Versammlungen mit einer sehr großen Anzahl an Zivilbeamten begleitet, die sich lediglich in manchen Situation kurzzeitig durch eine Polizeiweste kenntlich machten. Durch diese Vorgehensweise ist keine sichtbare Trennung zwischen Demonstrationszug und Ordnungskräften mehr möglich. Nach Paragraph 12 des Versammlungsgesetztes müssen jedoch Polizeibeamte in einer öffentlichen Versammlung kenntlich sein. Die individuelle Kennzeichnung von Polizisten wird für diese zahlenmäßig mittlerweile bedeutsame Gruppe so umgangen. (…).


www.grundrechtekomitee.de

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