Aus: Ausgabe vom 16.05.2012, Seite 5 / Inland
Koblenz: Plädoyers im »Terrorprozeß«
Koblenz. Im sogenannten Koblenzer Terrorprozeß hat der Verteidiger des Angeklagten Ahmad S. sich am Dienstag für eine Haftstrafe von vier Jahren ausgesprochen. Die Anklage hatte in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht vergangene Woche siebeneinhalb Jahre wegen Mitgliedschaft in den Terrororganisationen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al-Qaida gefordert hatte. Das Urteil soll am 22. Mai gesprochen werden.
S. war im Juli 2010 in der afghanischen Hauptstadt Kabul von US-Truppen festgenommen worden. Danach berichtete er über Anschlagspläne der Al-Qaida für Westeuropa. Die Verteidiger verwiesen auf das »umfassende Geständnis« ihres Mandanten. Dieser habe auch auf keine der beiden Terrorgruppen einen »persönlichen Treueschwur« geleistet. Insofern bestünden Zweifel an einer Mitgliedschaft.
(dapd/jW)
S. war im Juli 2010 in der afghanischen Hauptstadt Kabul von US-Truppen festgenommen worden. Danach berichtete er über Anschlagspläne der Al-Qaida für Westeuropa. Die Verteidiger verwiesen auf das »umfassende Geständnis« ihres Mandanten. Dieser habe auch auf keine der beiden Terrorgruppen einen »persönlichen Treueschwur« geleistet. Insofern bestünden Zweifel an einer Mitgliedschaft.
(dapd/jW)
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