Aus: Ausgabe vom 24.05.2012, Seite 5 / Inland
Mehr Rechte für Patienten
Berlin. Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Patienten gegenüber den Ärzten: Das am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte neue Patientenrechtsgesetz verbessert unter anderem die Möglichkeiten der Bürger, nach Behandlungsfehlern Schadenersatzforderungen durchzusetzen, wie die Minister für Gesundheit und Justiz, Daniel Bahr und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP), sagten. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht erweiterte Informationspflichten der Mediziner vor: Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Bei groben Behandlungsfehlern sieht das neue Gesetz eine Umkehr der Beweislast vor.
(AFP/jW)
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