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Aus: Ausgabe vom 25.05.2012, Seite 15 / Feminismus

Neuer Antrag gegen Strauss-Kahn

New York. Die Anwälte von Nafissatou Diallo, die Dominique Strauss-Kahn in einem Zivilverfahren wegen eines sexuellen Übergriffs beschuldigt, haben am Dienstag einen weiteren Antrag gegen den ehemaligen IWF-Chef eingebracht. Dabei soll ein selten verwendetes lokales Gesetz von New York City gegen geschlechtsspezifische Gewalt zur Anwendung kommen.

Der Zwischenfall im vergangenen Jahr in New York, bei dem der Politiker die Hotelangestellte angegriffen haben soll, sei Ausdruck wiederholten frauenfeindlichen Verhaltens des Franzosen, heißt es in der überarbeiteten Klageschrift. Dies könnte es für Diallos Anwälte einfacher machen, Strauss-Kahns sexuelle Vergangenheit als Beweismittel einzubringen. Der Verweis auf die Vergangenheit eines Angeklagten wird vor Gericht vielfach als nicht zulässig und irrelevant eingestuft, wenn sie keinen direkten Bezug zur Tat hat. Die Anwälte des Beklagten haben bisher nicht auf den neuen Schriftsatz reagiert. Letzte Woche hatte Strauss-Kahn allerdings Gegenklage gegen Diallo wegen Verleumdung erhoben.


Das New Yorker Gesetz wurde im Jahr 2000 erlassen, seither aber nur selten zur Anwendung gebracht. Es ermöglicht Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt erweiterte Zivilverfahren inklusive dem Recht, Anwaltskosten einzuklagen sowie Schadensersatzansprüche zu stellen, die es auch Mittellosen ermöglichen soll, Anklage zu erheben. (Reuters/jW)

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