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Aus: Ausgabe vom 06.06.2012, Seite 5 / Inland

Wahlrechtsreform: Klage verhandelt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag mit der mündlichen Verhandlung über das 2011 neugefaßte Wahlrecht begonnen. Gegen das Gesetz haben Bundestagabgeordnete von SPD und Grünen sowie mehr als 3000 Bürger geklagt. Sie kritisieren, daß die Gleichheit der Wahl damit noch immer nicht gewahrt sei, weil Überhangmandate und ein mögliches sogenanntes negatives Stimmgewicht die Ergebnisse verfälschen könnten. Die Reform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 zurück. Laut Klägern wurden die Karlsruher Vorgaben aber nicht erfüllt.

(AFP/jW)

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