Aus: Ausgabe vom 07.06.2012, Seite 2 / Inland
Handydatenerfassung beschäftigt erneut Justiz
Dresden. Die massenhafte Erfassung von Handydaten während der Proteste gegen Neonazi-Aufmärsche im Februar 2011 bleibt ein Fall für die Justiz. Zwei Linke-Abgeordnete des sächsischen Landtags haben Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dresden eingelegt, das die Handydatenabfrage vor kurzem für rechtmäßig erklärt hatte, wie die Parlamentarier am Mittwoch mitteilten. Der Fall werde nun vor dem Landgericht Dresden weiterverhandelt. Das Amtsgericht hatte die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aktion abgewiesen.
(dapd/jW)
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