Aus: Ausgabe vom 12.06.2012, Seite 1 / Inland
Bewährungsstrafen in »Sturm 34«-Prozeß
Dresden. Vier Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppierung »Sturm 34« sind am gestrigen Montag zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sprach die 23- bis 26jährigen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Ein weiterer Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende 2009 ein erstes Urteil gegen die fünf Beschuldigten teilweise aufgehoben. Das Landgericht hatte zwar drei der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, für die Bildung einer kriminellen Vereinigung aber keine Anhaltspunkte gefunden, was der BGH monierte. (AFP/jW)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende 2009 ein erstes Urteil gegen die fünf Beschuldigten teilweise aufgehoben. Das Landgericht hatte zwar drei der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, für die Bildung einer kriminellen Vereinigung aber keine Anhaltspunkte gefunden, was der BGH monierte. (AFP/jW)
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