Aus: Ausgabe vom 13.06.2012, Seite 4 / Inland
Genehmigung für Kraftwerk kassiert
Münster. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die planungsrechtliche Genehmigung für das Kohlekraftwerk DattelnIV am Dienstag aufgehoben. Mit der erfolgreichen Klage des Umweltverbands BUND gegen den sogenannten Vorbescheid des E.ON-Steinkohlekraftwerks im Kreis Recklinghausen wurde die Grundlage für den Bau entzogen.
Das Gericht erklärte, der 2007 von der Bezirksregierung Münster ausgestellte Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerks sei rechtswidrig. Das Urteil müsse aber nicht das endgültige Aus für den Bau bedeuten. Es hat zudem noch keine unmittelbaren Folgen für den Konzern, da die Genehmigungen für einzelne Bauabschnitte nicht damit zusammenhängen. Revision ließ das OVG nicht zu. Die Bauarbeiten an der 1100-Megawatt-Anlage laufen, nach Konzernangaben wird sie nach aktueller Planung Ende 2013 ans Netz gehen. (dapd/jW)
Das Gericht erklärte, der 2007 von der Bezirksregierung Münster ausgestellte Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerks sei rechtswidrig. Das Urteil müsse aber nicht das endgültige Aus für den Bau bedeuten. Es hat zudem noch keine unmittelbaren Folgen für den Konzern, da die Genehmigungen für einzelne Bauabschnitte nicht damit zusammenhängen. Revision ließ das OVG nicht zu. Die Bauarbeiten an der 1100-Megawatt-Anlage laufen, nach Konzernangaben wird sie nach aktueller Planung Ende 2013 ans Netz gehen. (dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Plädoyers zum Teil geheim
vom 13.06.2012 -
»Ein Systembruch, der keine logische Basis mehr hat«
vom 13.06.2012 -
Festnahmen auf Zuruf
vom 13.06.2012 -
Grauer Markt
vom 13.06.2012 -
»Wir wollen, daß auch der Bundestag darüber debattiert«
vom 13.06.2012 -
Kultur im Schwund
vom 13.06.2012 -
Bitumen bremst
vom 13.06.2012