Aus: Ausgabe vom 13.06.2012, Seite 4 / Inland
OVG: Beamte dürfen nicht streiken
Lüneburg/Frankfurt/Main. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag die Berufungsklage niedersächsischer Lehrer gegen Besoldungsabzüge nach Teilnahme an einem Streik 2009 in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Dazu erklärte Ilse Schaad vom Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), mit dem Urteil werde die Praxis des »unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks« fortgesetzt. Die GEW will das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) formulierte Menschenrecht auf Streik durch alle Instanzen auch für deutsche Beamte durchsetzen. (jW)
Dazu erklärte Ilse Schaad vom Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), mit dem Urteil werde die Praxis des »unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks« fortgesetzt. Die GEW will das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) formulierte Menschenrecht auf Streik durch alle Instanzen auch für deutsche Beamte durchsetzen. (jW)
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