Aus: Ausgabe vom 15.06.2012, Seite 5 / Inland
»Mein Kampf« bleibt verboten
München. Adolf Hitlers »Mein Kampf« darf zunächst nicht veröffentlicht werden. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Berufung des britischen Verlegers Peter McGee gegen eine einstweilige Verfügung zurück, die ihm die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus »Mein Kampf« untersagt. Bereits im März hatte das Landgericht München die einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern gegen die Veröffentlichung bestätigt.
Bayern besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an »Mein Kampf«. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Urheberrecht des Freistaates. McGee wollte Passagen aus der Hetzschrift gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in 16seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte.
(dapd/jW)
Bayern besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an »Mein Kampf«. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Urheberrecht des Freistaates. McGee wollte Passagen aus der Hetzschrift gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in 16seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte.
(dapd/jW)
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