Aus: Ausgabe vom 19.06.2012, Seite 4 / Inland
Geldstrafe wegen Castorschotterns
Lüneburg. Die im Herbst 2010 gestartete Kampagne »Castor? Schottern!« beschäftigt weiterhin die Justiz. Am Montag verurteilte das Amtsgericht Lüneburg den Atomkraftgegner Hermann Theisen aus Heidelberg zu 600 Euro Strafe wegen »öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat«. Theisen hatte im November 2010 den Aufruf der Kampagne im Internet unterzeichnet. Die Aktion zielte darauf ab, die »Castoren« genannten Atommüllcontainer durch Entfernen von Schotter aus dem Gleisbett auf ihrer Fahrt ins Zwischenlager Gorleben aufzuhalten. Noch im Gerichtssaal kündigten Theisen und sein Anwalt Martin Heiming Berufung an.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte ursprünglich gegen alle etwa 1 500 Unterzeichner des Aufrufs Verfahren eingeleitet, von denen fast alle später eingestellt wurden. Rund 30 Atomkraftgegner folgten der Verhandlung, darunter die Bundestagsabgeordnete Johanna Voß (Die Linke). Theisen verwies darauf, daß er die Kampagne für eine von vielen Aktionen im legitimen Kampf gegen die Atomkraft halte. Seit 25 Jahren engagiere er sich gegen Atomwaffen und die zivile Nutzung der Atomenergie, habe bereits 14 Verfahren hinter sich und sei dreimal für kurze Zeit im Gefängnis gewesen, weil er Strafen nicht bezahlt habe.
(kst)
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte ursprünglich gegen alle etwa 1 500 Unterzeichner des Aufrufs Verfahren eingeleitet, von denen fast alle später eingestellt wurden. Rund 30 Atomkraftgegner folgten der Verhandlung, darunter die Bundestagsabgeordnete Johanna Voß (Die Linke). Theisen verwies darauf, daß er die Kampagne für eine von vielen Aktionen im legitimen Kampf gegen die Atomkraft halte. Seit 25 Jahren engagiere er sich gegen Atomwaffen und die zivile Nutzung der Atomenergie, habe bereits 14 Verfahren hinter sich und sei dreimal für kurze Zeit im Gefängnis gewesen, weil er Strafen nicht bezahlt habe.
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