Aus: Ausgabe vom 21.06.2012, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Entschädigung
»Ließ IKEA von DDR-Zwangsarbeitern produzieren?«, »Schuften für den Klassenfeind«, »Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen« – diese und ähnliche Schlagzeilen läuteten Anfang Mai eine neue Runde in der Verteufelung der DDR ein. An die Spitze der Bewegung stellte sich der Chef der sogenannten Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn. Er forderte von Firmen »Aufklärung über die mögliche Beschäftigung von DDR-Zwangsarbeitern«. Vor allem bundesdeutsche Unternehmen sollten für Transparenz sorgen, so Jahn.
Die »Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. – Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus«, kurz VOS, macht sich seitdem für eine »Entschädigung der DDR-Zwangsarbeiter« stark. In ihrem aktuellen Monatsheft Freiheitsglocke heißt es: »Mittlerweile läuft eine Anfrage an die Bundesjustizministerin (…). Vorstellbar wäre es, daß man die Betriebe, die in Haftanstalten produzieren ließen, feststellt. Sollten diese Betriebe noch oder wieder existieren oder in ein anderes Unternehmen überführt worden sein, müßten sie verpflichtet werden, in einen zweiten Solidarfonds einzuzahlen, der nachher den Betroffenen zugute käme.« Und »wenn die Firmen nicht mehr existieren, muß eben der Staat nach Möglichkeiten für eine Entschädigung suchen«, präzisiert Chef Hugo Diederich – in Anlehnung an die im Jahr 2000 durchgesetzte Entschädigung von Millionen Zwangsarbeitern des deutschen Faschismus.
Das Thema soll auch ins Parlament, wie B. Thonn in dem Heft ankündigt. »Neben konkreten Regelungen über die zu leistenden Entschädigungen wäre auch die Verabschiedung einer Erklärung in Sachen Zwangsarbeit in der DDR durch den Deutschen Bundestag von großer Wichtigkeit. Damit wären die moralische Wertung getroffen und die Grundlage für gesetzliche Schritte gegeben. In der Tat wäre es dann der gangbarere und gerechtere Weg, die einstmals beteiligten Betriebe in einen gemeinsam Fonds einzahlen zu lassen und hieraus – gestaffelt nach geleisteter Zwangsarbeitszeit entsprechende Zahlungen an die betroffenen Häftlinge vorzunehmen. Da es sich um einmalige Zahlungen handelt, wäre ein Betrag von 1000 Euro je Haftmonat die zumutbare Untergrenze der Beträge.« Daß auch in BRD-Haftanstalten – für wenig Geld – genäht, geschreinert und gewalzt wird, unterschlägt die Truppe mit antikommunistischem Kampfauftrag. Ginge es nach ihr, bekämen selbst verurteilte Mörder und Vergewaltiger »Entschädigung« dafür, daß sie einmal in DDR-Gefängnissen gearbeitet haben.
Artikel 12, Absatz 3 des Grundgesetzes lautet übrigens: »Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.« (rg)
Die »Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. – Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus«, kurz VOS, macht sich seitdem für eine »Entschädigung der DDR-Zwangsarbeiter« stark. In ihrem aktuellen Monatsheft Freiheitsglocke heißt es: »Mittlerweile läuft eine Anfrage an die Bundesjustizministerin (…). Vorstellbar wäre es, daß man die Betriebe, die in Haftanstalten produzieren ließen, feststellt. Sollten diese Betriebe noch oder wieder existieren oder in ein anderes Unternehmen überführt worden sein, müßten sie verpflichtet werden, in einen zweiten Solidarfonds einzuzahlen, der nachher den Betroffenen zugute käme.« Und »wenn die Firmen nicht mehr existieren, muß eben der Staat nach Möglichkeiten für eine Entschädigung suchen«, präzisiert Chef Hugo Diederich – in Anlehnung an die im Jahr 2000 durchgesetzte Entschädigung von Millionen Zwangsarbeitern des deutschen Faschismus.
Das Thema soll auch ins Parlament, wie B. Thonn in dem Heft ankündigt. »Neben konkreten Regelungen über die zu leistenden Entschädigungen wäre auch die Verabschiedung einer Erklärung in Sachen Zwangsarbeit in der DDR durch den Deutschen Bundestag von großer Wichtigkeit. Damit wären die moralische Wertung getroffen und die Grundlage für gesetzliche Schritte gegeben. In der Tat wäre es dann der gangbarere und gerechtere Weg, die einstmals beteiligten Betriebe in einen gemeinsam Fonds einzahlen zu lassen und hieraus – gestaffelt nach geleisteter Zwangsarbeitszeit entsprechende Zahlungen an die betroffenen Häftlinge vorzunehmen. Da es sich um einmalige Zahlungen handelt, wäre ein Betrag von 1000 Euro je Haftmonat die zumutbare Untergrenze der Beträge.« Daß auch in BRD-Haftanstalten – für wenig Geld – genäht, geschreinert und gewalzt wird, unterschlägt die Truppe mit antikommunistischem Kampfauftrag. Ginge es nach ihr, bekämen selbst verurteilte Mörder und Vergewaltiger »Entschädigung« dafür, daß sie einmal in DDR-Gefängnissen gearbeitet haben.
Artikel 12, Absatz 3 des Grundgesetzes lautet übrigens: »Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.« (rg)