Aus: Ausgabe vom 21.06.2012, Seite 5 / Inland
Freispruch nach Angriff auf DGB
Dortmund. Im Prozeß um den Neonaziangriff auf eine DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 sind am Dienstag in Dortmund zwei angeklagte Rechtsextremisten freigesprochen worden. Dennis G. und Alexander D. waren Landfriedensbruch und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden. Die Richter am Amtsgericht konnten den Angeklagten im Zusammenhang mit der Attacke auf den DGB keine strafbaren Handlungen nachweisen. »Vor allem die Polizei hat hier ihre Unfähigkeit oder ihren Unwillen zur Zusammenarbeit mit dem Gericht offenbart«, erklärte die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Dortmund. Die Staatsanwaltschaft prüft das Urteil mit Blick auf eine Berufung.
(jW)
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