Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 21.06.2012, Seite 5 / Inland

Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

Karlsruhe. Ein Mieter, der selbst eine Etagenheizung eingebaut hat, muß den Anschluß seiner Wohnung an eine neue Zentralheizung nicht immer hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der BGH gab der Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin statt, das einen Mieter zur Duldung des Anschlusses an eine Gaszentralheizung verpflichtet hatte. Der Mieter hatte Abstand für eine Etagenheizung bezahlt, die sein Vorgänger mit Erlaubnis des Vermieters eingebaut hatte. Der Prozeß wurde an das Landgericht zurückverwiesen, das nun prüfen muß, ob der Vermieter den Ersatz der alten Gas­etagenheizung durch die neue Zentralheizung womöglich als Maßnahme zur Energieeinsparung durchsetzen kann.

(dapd/jW)