Die FAZ und das Streikrecht
Zur Deutung des Falls Chesapeake
Rolf GeffkenDie FAZ war offensichtlich begeistert: Wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Rechtsstreit zwischen der Firma Chesapeake und der Gewerkschaft ver.di (jW-Bericht vom Donnerstag) titelte sie: »Arbeitsrichter erlauben Blitzaustritt aus Tarifvertrag«. Ja sogar: Unternehmen könnten sich während laufender Tarifverhandlungen durch einen Blitzaustritt aus der tariflichen Bindung ihres Arbeitgeberverbandes vor zu hohen Lohnsteigerungen flüchten. Ches...
Artikel-Länge: 5154 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.