Aus: Ausgabe vom 05.07.2012, Seite 5 / Inland
Schlichtungsgesetz in der Kritik
Berlin. Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Die Ausführung stieß auf Kritik bei Opposition und Verbraucherverbänden. Bei den erwarteten Fällen geht es im wesentlichen um Ärger über Flugausfälle, Überbuchungen, Verspätungen oder Gepäckprobleme. Die Kunden können die Schlichtungsstelle erst anrufen, wenn sie mit einer Beschwerde bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatten. Die Stelle sollen die Unternehmen auf freiwilliger Basis einrichten. Dazu kommt eine behördliche Schlichtungsmöglichkeit für Konflikte mit Unternehmen, die sich an der privaten Einrichtung nicht beteiligen. Kritiker monieren vor allem Unübersichtlichkeit und die Freiwiligkeit für Unternehmen.(dapd/jW)
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