Aus: Ausgabe vom 05.07.2012, Seite 3 / Schwerpunkt
Reaktion: Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes
Die Hinterbliebenen des in Hamburg vermutlich von der rechten Terrorzelle »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) erschossenen Gemüsehändlers Süleyman Tasköprü haben Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz erstattet. Sie werfen den Geheimdienstlern Urkundenunterdrückung (Paragraph 274 des Strafgesetzbuchs) vor. Die Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar hat die Strafanzeige gemeinsam mit drei weiteren Rechtsanwälten an die Bundesanwaltschaft übermittelt. Das berichtete das Hamburger Abendblatt in seiner Donnerstagausgabe. Erreicht werden soll damit laut Zeitungsartikel unter anderem ein Durchsuchungsbeschluß für die Räume des Verfassungsschutzes. »Es ist zu befürchten, daß weiteres, noch vorhandenes Material beiseite geschafft werden kann«, so Pinar. Als Beschuldigte kommen laut Anzeige ein Referatsleiter, dessen Identität im NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages bekannt ist, und weitere Personen in Frage.
Zur Erinnerung: Am 11. November 2011 waren nach bisherigem Kenntnisstand beim Bundesamt für Verfassungsschutz fünf Akten vernichtet worden, die vermutlich wichtige Aufzeichnungen zur Zwickauer Terrorzelle enthielten, deren Mitglieder mindestens zehn Menschen erschossen haben sollen. Einen Tag zuvor hatte der damalige BfV-Chef Heinz Fromm angeordnet, daß alle Mitarbeiter die Akten nach Hinweisen auf den NSU durchsuchen sollten. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen und den Verfassungsschutz um die Übergabe der Dokumente gebeten.
Laut Rechtsanwältin Pinar und ihren Kollegen war die Vernichtung der Akten strafbar, weil der Geheimdienst gesetzlichen Vorlegungspflichten unterliege und deshalb nicht frei über sie verfügen könne. Laut Paragraph 20 des Verfassungsschutzgesetzes ist dieser von sich aus verpflichtet, Informationen zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten an die Staatsanwaltschaften zu übermitteln. (dapd/jW)
Zur Erinnerung: Am 11. November 2011 waren nach bisherigem Kenntnisstand beim Bundesamt für Verfassungsschutz fünf Akten vernichtet worden, die vermutlich wichtige Aufzeichnungen zur Zwickauer Terrorzelle enthielten, deren Mitglieder mindestens zehn Menschen erschossen haben sollen. Einen Tag zuvor hatte der damalige BfV-Chef Heinz Fromm angeordnet, daß alle Mitarbeiter die Akten nach Hinweisen auf den NSU durchsuchen sollten. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen und den Verfassungsschutz um die Übergabe der Dokumente gebeten.
Laut Rechtsanwältin Pinar und ihren Kollegen war die Vernichtung der Akten strafbar, weil der Geheimdienst gesetzlichen Vorlegungspflichten unterliege und deshalb nicht frei über sie verfügen könne. Laut Paragraph 20 des Verfassungsschutzgesetzes ist dieser von sich aus verpflichtet, Informationen zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten an die Staatsanwaltschaften zu übermitteln. (dapd/jW)
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