Aus: Ausgabe vom 11.07.2012, Seite 1 / Ausland
Rumänien: Urteil zur Präsidentenabwahl
Bukarest. Das rumänische Verfassungsgericht hat das im Westen kritisierte neue Gesetz zur Amtsenthebung des Präsidenten für verfassungskonform erklärt. Damit räumten die Richter am Dienstag ein weiteres Hindernis zur Abwahl des bereits suspendierten Staatsoberhaupts Traian Basescu aus dem Weg. Beim Referendum am 29. Juli reicht jetzt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um den konservativen Politiker aus dem Amt zu entfernen. Bisher war die Stimmenmehrheit der registrierten Wähler erforderlich. Voraussetzung für den Erfolg der Volksabstimmung ist, daß »mindestens die Hälfte plus einer der Wahlberechtigten« daran teilnehmen. Die Regierung erklärte, sie werde die Entscheidung des Verfassungsgerichts akzeptieren. (Reuters/jW)
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