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Aus: Ausgabe vom 25.07.2012, Seite 12 / Feuilleton

Namensverbot

Das Verwaltungsgericht in Diyarbakir hat vergangene Woche kurdische Namen für ein Kulturzentrum sowie von 19 Parkanlagen in der Millionenstadt im Südosten der Türkei verboten. Betroffen ist das 2009 eröffnete und nach dem 1984 verstorbenen kurdischen Nationaldichter benannte Cegerxwin-Kulturzentrum sowie Grünanlagen mit Namen wie Asiti Park (Friedenspark), Yek Gulan Park (Erster-Mai-Park) und Jiyanan Azad Park (Park des freien Lebens). Das Gericht monierte, die Namen entstammten einer anderen als der türkischen Sprache. Verurteilt wurde auch die Verwendung der Buchstaben »X«, »Q« und »W«, die im kurdischen, nicht aber im türkischen Alphabet enthalten sind. Gegen das Namensverbot hat der »Kongreß für eine demokratische Gesellschaft«, ein Dachverband kurdischer Vereinigungen und Kommunen, am Dienstag scharf protestiert. Noch 2009 hatte die islamisch-konservative Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan vollmundig eine »Öffnung« angekündigt, in deren Rahmen auch kurdischsprachige Ortsnamen möglich sein sollten. (nib)

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