Aus: Ausgabe vom 30.07.2012, Seite 5 / Inland
»Stuttgart 21«: Strafe für Polizei?
Stuttgart. Knapp zwei Jahre nach dem Polizeieinsatz mit Wasserwerfern gegen »Stuttgart 21«-Gegner in Baden-Württembergs Landeshauptstadt müssen einige der beteiligten Beamten möglicherweise mit Strafen rechnen. »Wir haben Anhaltspunkte dafür entdeckt, daß bei diesem Einsatz die von der Polizei festgelegten Spielregeln nicht eingehalten worden sind«, sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger den Stuttgarter Nachrichten (Montagausgabe). Am 30. September 2010 waren die Proteste gegen das Bahnhofsprojekt »Stuttgart 21« eskaliert. Beim Vorgehen der Polizei im Schloßgarten wurden mehr als 100 Menschen verletzt. Ein Mann verlor infolge des Wasserwerfereinsatzes sein Augenlicht.
(dapd/jW)
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