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Aus: Ausgabe vom 30.07.2012, Seite 2 / Inland

Kein Sondergesetz bei Beschneidungen

Berlin. Es soll kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen geben. Das ist das Ergebnis von Beratungen im Justizministerium, wie der Spiegel am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtete. Uneinig sind sich die Experten demnach noch darüber, ob die Beschneidung aus religiösen Gründen besser im Strafrecht oder im Familienrecht geregelt werden kann. Der Bundestag hatte mit breiter Mehrheit einen Antrag der drei Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP angenommen, wonach die Regierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll. (AFP/jW)

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