Aus: Ausgabe vom 22.08.2012, Seite 2 / Inland
Verfassungsklage der Piraten gescheitert
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß eine Verfassungsbeschwerde des Kreisverbands Dortmund der Piratenpartei, die ihre Teilnahme an der Wiederholungswahl des Stadtrates in Dortmund gerichtlich erzwingen wollte. Die Stadt wählt am kommenden Sonntag einen neuen Stadtrat. Im Dezember 2009 hatte der Rat der Stadt beschlossen, die Wahl vom 30. August 2009 für ungültig zu erklären und deren Wiederholung anzuordnen. Damals waren die Piraten nicht angetreten; nach dem nordrhein-westfälischem Kommunalwahlrecht gelten die ursprünglichen Wahllisten.
(dapd/jW)
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