Aus: Ausgabe vom 24.08.2012, Seite 2 / Inland
Ethikrat: Beschneidung unter Vorbehalt
Berlin. Der Deutsche Ethikrat hat eine Tendenz für die Erlaubnis der Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen erkennen lassen. Eine solche Erlaubnis sei allerdings nur unter Vorbehalten denkbar, sagte die Vorsitzende des Gremiums, Christiane Woopen, am Donnerstag in Berlin. Dazu gehöre die Einwilligung beider Elternteile, die Schmerzbekämpfung und »fachgerechte Durchführung« der Beschneidung. Als Grundvoraussetzungen für die Erlaubnis nannte der Mediziner Leo Latasch die Einführung eines Rechts auf Schmerzreduktion, die Einhaltung hygienischer Standards und eine Prüfung der Beschneider.
(AFP/jW)
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