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09.09.2000 / Ansichten

Warum geht Staatsanwalt gegen Sie in Berufung?

jW sprach mit dem Politikwissenschaftler Tobias Pflüger, Geschäftsführer der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e. V.

Fanny Komaritzan

F: Am 28. Juni wurden Sie vom Vorwurf des strafbaren Aufrufs zur Fahnenflucht im Zusammenhang mit dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien vom Amtsgericht Tübingen freigesprochen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Berufung eingelegt. Mit welcher Begründung?

Mir gar keiner - das ist ja das Problem. Wir hatten im Grunde genommen erwartet, daß die Staatsanwaltschaft entweder das Urteil rechtskräftig werden läßt, sprich: keine Berufung einlegt, oder daß sie Berufung einleg...

Artikel-Länge: 5657 Zeichen

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