Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 31.08.2012, Seite 4 / Inland

Ermäßigung auf Ökostromumlage

Berlin. Immer mehr Unternehmen wollen offenbar von den Kosten der »Energiewende« entlastet werden. 2023 Unternehmen hätten bis zum Stichtag Ende Juni einen Antrag auf eine ermäßigte Ökostromumlage gestellt, berichtete die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag unter Berufung auf eine ihr vorliegende Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen. 2011 hatten 813 Firmen eine Ermäßigung beantragt. Die Unternehmen profitieren von einer Reform der Sonderregelung: Seit dem vergangenen Jahr können sie schon eine Ermäßigung beantragen, wenn sie pro Jahr mindestens eine Gigawattstunde Strom verbrauchen – ungefähr so viel wie 250 Haushalte im Jahr. Vorher lag die Grenze bei zehn Gigawattstunden. Wird der Antrag genehmigt, zahlen Unternehmen ab der ersten Gigawattstunde nur zehn Prozent der Umlage, ab zehn Gigawatt nur ein Prozent, und Firmen, die mehr als 100 Gigawatt verbrauchen, zahlen einen Fixpreis von 0,05 Cent pro Kilowattstunde, Privatverbraucher dagegen 3,59 Cent. Im nächsten Jahr sollen die Preise für die Bürger erneut stark steigen, möglicherweise auf rund fünf Cent. Die Bundesregierung konnte die zusätzlichen Kosten, die durch die Befreiung der Unternehmen entstehen, dem Bericht zufolge noch nicht beziffern. Es sei noch nicht klar, wie viele Anträge genehmigt würden. In der Vergangenheit wurde jeder zehnte Antrag abgelehnt.

(AFP/jW)