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Aus: Ausgabe vom 11.09.2012, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Lesetips

»Kultureller Faktor«

Die Arbeitsbedingungen im Dienstleistungsbereich sind generell schlechter als im verarbeitenden Gewerbe. Gemeinhin wird angenommen, daß dies an einer anderen Betriebsstruktur (kleinere Betriebe) und der geringeren Verbreitung von Tarifverträgen und Betriebsräten in den Dienstleistungsunternehmen liegt. Doch neben diesen strukturellen Ursachen gibt es auch einen »kulturellen Faktor« für die Unterschiede beider Branchen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Peter Ellguth und Susanne Kohaut vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, die in der Fachzeitschrift Industrielle Beziehungen vorgestellt wird. Demnach ist der Dienstleistungssektor im Vergleich zum verarbeitenden Gewerbe durch geringere Beschäftigungsstabilität, niedrigere Löhne und mehr atypische Arbeitsverhältnisse geprägt – auch wenn in ihrer Struktur weitgehend identische Betriebe (statistische Zwillinge) miteinander verglichen werden.

Ein zweites Resultat der Studie ist, daß sich die Existenz von Betriebsräten und Tarifverträgen im Dienstleistungsbereich weniger stark auswirkt als im verarbeitenden Gewerbe. So sind Personalfluktuation und atypische Beschäftigung in dieser »Kernzone« der Arbeitsbeziehungen kaum oder gar nicht größer als in Dienstleistungsunternehmen ohne Betriebsrat und Tarifvertrag – anders als im verarbeitenden Gewerbe. Das gilt auch für die Einkommen: »Im verarbeitenden Gewerbe zahlen Betriebe mit Branchentarifvertrag und Betriebsrat durchschnittlich um rund 250 Euro höhere Löhne als jene ohne diese Institutionen. In den marktbestimmenden Dienstleistungen hingegen wird in der Kernzone nur ungefähr 100 Euro mehr gezahlt.« (jW)

Industrielle Beziehungen – Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management, Heft 3/2012, Hampp Verlag, Jahresabo (vier Ausgaben): 80 Euro. www.Hampp-Verlag.de

»Klare Regeln«

Annelie Buntenbach fordert den Gesetzgeber in Sachen Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zum Handeln auf. »Wir brauchen klare Regeln für die Arbeitgeber, Kontrollen und Sanktionen, wenn die Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden – und dies eben auch in bezug auf psychische Belastungen und die zu beobachtende Entgrenzung von Arbeitszeiten«, so das DGB-Vorstandsmitglied in einem Kommentar für die Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb. Passend dazu beschäftigt sich die Ausgabe in ihrem Schwerpunkt mit verschiedenen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. (jW)

Arbeitsrecht im Betrieb, Nr. 9/2012, 72 Seiten, Jahresabo: 135,60 Euro, www.aib-web.de

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