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14.09.2012 / Inland / Seite 5

Gericht muß NPD-Programm studieren

Prozeß in Berlin: Gegengutachten über Waffen-SS und Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Claudia Wangerin
Im Prozeß gegen die rechtsextremen Politiker Udo Voigt und Uwe Meenen (beide NPD) wegen Volksverhetzung hat das Berliner Landgericht am Donnerstag einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Richter abgelehnt. Hintergrund war der Streit um die Frage, ob Voigts Rede über »tapfere Soldaten der Waffen-SS« in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick im Frühjahr 2010 geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören. Da dies als Tatbestandsmerkmal...

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